"1,2 Millionen Euro für den 'strauchelnden Liebling' " titelt die PhotoPresse in ihrer heutigen Ausgabe (Auch Visuell hat schon in der Ausgabe 2/2006 darüber berichtet). Rechtsanwalt David Seiler, FreeLens Mitglied, Spezialist für Fotorecht und Betreiber der Internetseite Fotorecht.de, fasst dort ein Urteil des LG München vom 22.02.2006 zusammen.
Boris Becker hatte gegen die FAZ geklagt, da diese Werbung machte mit der Titelseite eines Dummies, der damals neuen "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung". Die Titelseite zierte ein Foto und ein fiktiver Artikel mit der Headline "Der strauchelnde Liebling - Boris Beckers mühsame Versuche, nicht aus der Bahn geworfen zu werden". Unser BB wollte nun vor dem LG München I die bescheidene Summe von 2,3 Millionen Euro Schadenersatz einklagen. Er begründete die Summe damit,
"dass die umstrittene Werbung seinerzeit in Zeitungen, auf Plakatwänden, Bussen und Bahnen mit einer Gesamtauflage von über 50 Millionen Exemplaren verbreitet und per Fernsehwerbung über 25 Millionen Zuschauern gezeigt worden sei. Bereits bei einem Ansatz von 6 Pfennigen pro Exemplar bzw. Zuschauer komme man auf den jetzt geforderten Euro-Betrag."
Ein vom Gericht bestellter Gutachter hat die Summe auf 1,2 Millionen reduziert und dessen Anregung ist auch das Gericht in seinem Urteil gefolgt. 2002 hatte Becker vom selben Gericht in einem ähnlichen Fall noch 158.000 DM Schadensersatz erhalten. Nun bleibt abzuwarten, ob die Summe auch gezahlt wird. Dann ist zu vermuten, dass sich die FAZ wohl das Geld wieder über gesparte Fotohonorare zurückholen wird. ;-) Beim Einsparpotenzial durch Fotohonorare der FAZ würde das allerdings lange dauern. ;-)
Eigentlich ist es nicht zum Lachen, denn
David Seiler (Bild rechts) schreibt auch, dass eine Fotografin, deren Aufnahmen von wiederum Boris und Barbara Becker, widerrechtlich unter anderem in Fernsehwerbungen genutzt wurden, ganz anders bewertet wurden. Die Kollegin hat damals lediglich einen Schadensersatz in Höhe von 40.000 DM zugesprochen bekommen (LG Hamburg, 8.12.2000, Az. 308 O 286/98)
Das Foto von Boris Becker stammt von Wolfgang von Brauchitsch
Der oben erwähnte Artikel ist online abrufbar:
http://www.fotorecht.de/publikationen/becker-faz-pp.html
Kommentiert von: RA Seiler | 29. April 06 um 11:53 Uhr