Scheinbar hat es Frau Zypries ein wenig auf uns Urheber abgesehen. Nach der Urheberrechtsnovelle steht schon der nächste "Angriff" auf dem Plan. Auf dem 57. Deutschen
Anwaltstage in Köln hatte sie sich u.a. zu diesem Thema geäußert (die ganze Rede hier):
...In letzter Zeit wenden sich immer mehr Privatleute an mich, die für die einmalige Verletzung eines Urheberrechts eine Abmahnung mit einer zuweilen sogar vierstelligen Anwaltsrechnung ins Haus geschickt bekommen. Zum Beispiel ein 15jähriges Mädchen, das ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat – oder der Vorsitzende eines Sportvereins, der einen kleinen Stadtplan-Ausschnitt für den Weg zum Sportplatz ins Internet stellt. Und wenn ich dann noch höre, dass eine Anwaltskanzlei täglich bei den Betroffenen anruft, um die Geldforderung einzutreiben, dann muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden!...
Was soll ich dazu sagen? Wieso soll ich als Urheber akzeptieren, dass ein "kleines" Mädchen meine Bilder von ihrer Lieblingsgruppe einfach "klaut" und auf Ihre Homepage stellt, oder der "kleine" Sportverein den "kleinen" Stadtplan, der ebenfalls unter Urheberrecht steht, auf seine Website stellt. Wieso schützt man hier den "kleinen" Klauer und nicht das geistige Eigentum der "kleinen" Urheber. Man müßte doch im Gegenteil endlich den Leuten ein Unrechtsbewusstsein beibringen. Dass eben das, was sie tun, ungesetzlich ist. Den "kleinen" Ladendieb lässt man doch auch nicht laufen.
Sicher ist die Art und Weise der Abmahnungen übertrieben, wenn es bei diesen"kleinen" Urheberrechtsverletzungen gleich in vierstellige Summen geht (siehe weitere Rede), aber Frau Zypries übertreibt ebenfalls, wenn sie die Abmahnungssumme auf 50-100 Euro "deckeln" will.
Rechtsanwalt David Seiler, FreeLens Mitglied, und Urheberrechtsspezialist und hier an anderer Stelle schon erwähnt, hat sich dazu gestern in der Freelens Mailingliste geäußert:
Unsere Justizministerin hat mal wieder einen prima Vorschlag gemacht, der sich nachteilig für Fotografen auswirken kann bzw. m.E. wird, wenn er denn so Praxis wird: Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen durch Private sollen künftig nur noch 50 bis 100 Euro an Anwaltskosten für den Verletzer kosten dürfen.
Die Konsequenz wäre m.E. entweder ihr lasst Privatleute ungeschoren Eure Bilder z.B. zur Verzierung von deren Webseiten nutzen, oder aber ihr findet einen Anwalt, der den Job für den Betrag macht - was für die allermeisten Anwälte völlig unwirtschaftlich sein dürfte, oder aber der Anwalt /die Anwältin wird eine Honorarvereinbarung (oft zw. 100-300 Euro/h) mit dem Mandanten/Fotografen treffen. Das bedeutet: der Anwalt übernimmt den Job, wird angemessen dafür bezahlt, aber er kann natürlich nicht mehr gegenüber dem Verletzer geltend machen, als nach der geplanten gesetzlichen Neuregelung vorgesehen ist, mit der Folge, dass der Fotograf als Auftraggeber des Anwalts auf der Differenz sitzen bleibt und die aus der eigenen Tasche zahlen darf. Da er es auch schwer haben wird, für derartige Fälle einen Schadensersatz nach MFM zu bekommen (dafür gibts dort nämlich keine Rubrik), kann er es nicht mal aus dem Schadensersatz bezahlen.
Statt Abmahnmissbrauch zu bekämpfen wird damit also der Täter geschützt und das Opfer, der Urheber, weiter geschädigt/quasi enteignet.
Also können wir wieder einmal nur eines tun: Beim nächsten Fototermin mit unserem Wahlkreisabgeordneten diesen für die Problematik sensiblisieren. Lieber ein Bild weniger machen und noch fünf Minuten mit dem MdB reden. Wir haben die Chance, das ohne Umwege zu tun.
Das Zypriesfoto stammt von Wolfgang von Brauchitsch und ist neben anderen hier zu finden.






























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