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01. Juni 06

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Folgende Weblogs beziehen sich auf Honorarverhandlungen:

Kommentare

herwig Danzer

Das ist doch beruhigend, dass es Euch Profi-Fotografen auch nicht anders geht, als uns fotografierenden Holz-Handwerkern. Wenigstens brauchte die Dame das Foto, sie konnte trotz Deiner zähen Verhandlungen kaum Abspringen.
Wenn wir mit einem reichen Menschen (nebenbei erwähnter "Stundenlohn" über 150 Euro)knapp 180 Minuten einen zum woanders gekauften Sofa passenden Couchtisch aus dem Massivholz der Hersbrucker Alb entwerfen, der anschließend in Einzelanfertigung hergestellt werden müsste, uns dann sagen lassen müssen, dass ein Couchtisch nicht mehr kosten darf, als der Mensch allein in der Beratungszeit verdient hätte, dann wären das gute Gründe für einen Berufswechsel. Wenn man dann aber Deinen Bericht liest, ist´s wohl besser weiter Möbel zu bauen und auf die richtigen Kunden zu achten.

Claudia

Da ich gerade wieder eine Anfrage hatte: Zum wiederholten Mal möchten österreichische Verlage Fotos von mir haben, die sie auf meiner Homepage gesehen haben. Jedes Mal ganz dringend, und die Fotos sollen recht formatfüllend ("Bitte in hoher Auflösung!") gedruckt werden. Wenn ich dann darauf aufmerksam mache, dass für die Veröffentlichung ein Honorar fällig wird, ebbt das Interesse ganz schnell wieder ab. Man kann es ja mal versuchen...

Susanne Baumgarten

Kurz zu meiner Person, da sicherlich nicht jeder weiß, wer Susanne Baumgarten ist :-):
Ich bin Geschäftsführerin von vario-images. Hin und wieder komm ich sogar dazu als Bildjournalistin tätig zu sein. Zusätzlich bin ich seit 3 Jahren Koordinatorin der MFM Kommssion Editorial und ermittle somit jedes Jahr die MFM Honorare mit... deswegen auch meine Antwort auf Thomas Eintrag.

Interessiert habe ich Deinen Blog gelesen Thomas. Wir haben auch täglich mit solchen Fällen zu tun. Immer wieder versuchen uns Kunden hinters Licht zu führen und wir müssen umso aufmerksamer nachfragen.

Etwas anderes hat mich dann stutzig gemacht... Wieso 50% Rabatt bei einem Wiederholungsabdruck in einer neuen Auflage??? Die MFM sieht lediglich einen 50% Rabatt vor bei einer Wiederholung in derselben Auflage (siehe MFM Seite 9, Nachlässe ... es sich um ein unverändertes Objekt im selben Medium handelt).

Kunden sind oft der Meinung, dass 50% Wiederholungsrabatt auch für neue oder andere Medien gilt. Das ist falsch. Bei Büchern sieht die MFM lediglich für unveränderte Neuauflagen einen Rabatt von 20% vor (siehe MFM 2006 Seite 22, Nachlässe, 2. Position), dies ist aber auch nur im Buchbereich üblich und nur bei unveränderten Auflagen. Bei anderen Medien ist es höchstens Goodwill wenn man's gewährt.

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