Vor zwei Tagen habe ich die Honorargutschriftsanzeige für Dezember der Ullstein GmbH (Berliner Morgenpost - Axel Springer AG) bekommen, und als ich da die umseitig erstmals aufgedruckten AGB, bzw: Honorarregelungen_Zeitungen_Ullstein las, habe ich erst mal schwer gezuckt. Und gedacht, ojeh, denen musst du aber schnell widersprechen. Gestern kam dann die Abrechnung für WELT und BILD mit gleichem Text und auch der gleichen fett gedruckten Aufforderung:
"Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass künftig für alle mit ihnen abgeschlossenen Verträge über journalistische Leistungen ausschließlich die Geltung der beigefügten Honorarregelungen vereinbart ist. Zur Klarstellung: Sondervereinbarungen bleiben unberührt".
Zur Kenntnis nehmen dürfen wir das also. Prima. Es war klar, dass das nicht alle Kollegen so einfach "zur Kenntnis nehmen". Und noch gestern nachmittag ging schon die Diskussion auf der FreeLens-Mailingliste los. (Zur info für alle, die es nicht wissen: FreeLens e.V. ist eine Vertretung für freiberufliche Fotografren mit etwa 1500 Mitgliedern) Was soll man machen, wie soll man widersprechen, was machen die, die nur von Springer leben... (Anm. d. Autors: wobei es die am härtesten trifft). Heute hat auch gleich der DJV reagiert. (Für alle, die es nicht wissen, der DJV - Deutscher Journalisten Verband - ist, auch wenn er Verband heisst, eine Journalisten-Gewerkschaft, in der sowohl festangestellte als auch freiberufliche Kollegen/innen Mitglied sein können - Anzahl der M. ?) Michael Hirschler vom DJV hat heute einen Blogeintrag dazu geschrieben (schon wieder ein neuer Blog, diesmal nicht von sondern für Fotografen), dort meint er:
Die Frage einer werblichen Nutzung "kann" auch gesondert abgesprochen werden. Umkehrschluss: Es "kann", muss aber nicht. Für Freie, die beispielsweise Privatpersonen ohne Model-Release fotografieren (Beispiel: Passanten), kann die Einräumung von Werberechten zu erheblichen juristischen Komplikationen führen. Im Grunde muss man damit jedem Pressefotografen schon allein aus diesem Grund den Widerspruch gegen die Regelung empfehlen.
Aber nicht nur das, Werbung bedeutet Geld und warum soll das nur die Axel Springer AG verdienen? Weiter schreibt Herr Hirschler:
Die Regelung zur Mehrfachnutzung noch einmal: "Eine Mehrfachnutzung der Beiträge ... ist zulässig, ebenso eine Nutzung in Kooperation mit Dritten oder durch Dritte unter zustimmungsfreier Übertragung von Nutzungsrechten oder -befugnissen einschließlich der zustimmungsfreien Weiterübertragung."
Also alle Dritten? Syndication? Und ich bekomm nichts, weil alles schon mit dem Ersthonorar abgegolten ist? Und nicht mal der Urheber muss genannt sein laut Punkt II.5. der AGB:
Ein Veröffentlichungsnachweis kann durch Versand von PDF-Dateien geführt werden. Ein fehlender Urhebervermerk löst keine gesonderten Ansprüche aus.
Damit nehme ich mir jede Chance, den nach §13 UrhG verlangten Urheberhinweis bei nicht Erfolgen mit 100% Aufschlag auf das Honorar zu verrechnen. Außerdem spart der Verlag dann auch noch jeglichen Belegversand ein. Oder hier nochmal Hirschler:
Die Axel-Springer AG dürfte zu den wenigen Auftraggebern gehören, die offenherzig in ihren AGB mitteilen, dass sie für bestimmte angelieferte Bilder weder Honorar noch Beschaffungshonorar gezahlt." Warum sollte denn jetzt noch irgendein verständiger Mitarbeiter den Service erbringen, abends oder nachts einmal bei der Polizei vorbeizuschauen? Vielleicht findet sich ja ein Leserreporter, der ein eigenes Fahndungsfoto produziert.
Ja, ja unsere Freunde, die Leserreporter - ist schon bezeichnend, dass erst die Leserreporter ins Leben gerufen werden und jetzt die Rechte der freien Journalisten, die davon leben müssen, beschnitten werden. Braucht man sie jetzt schon nicht mehr? Kann man die Blätter jetzt schon ganz mit Amateuren füllen? Doch auch hier hat Photopooler Stefan Puchner heute bei ots (Für die, die ... ots ist die PR-Tochter von dpa, die Pressemeldungen von Unternehmen über den dpa Satelliten jagt) neues gefunden:
Köln (ots) - Der Fernsehreporter der Zukunft berichtet live per Handy - mit bewegten Bildern und Originalton. Diese Vision verwirklicht seit heute als erstes Medienhaus in Deutschland die Kölner AZ Media. Die Reporter des Kölner Regionalsenders center.tv, einer Tochter von AZ Media, können sich ab jetzt aus allen Ecken des rheinischen Sendegebiets und darüber hinaus live melden - und werden umgehend ins laufende Programm eingeblendet. "Das ist spektakulär", sagt Andre Zalbertus, Gründer und Besitzer von center.tv, "wir erleben die Rückkehr des rasenden Reporters, allerdings jetzt im Fernsehen! Wir werden rasend schnell werden in der Berichterstattung." Zum Start meldete sich center.tv-Reporter Markus Brauckmann am Freitag nachmittag live per Handy vom Kölner Hauptbahnhof - am Tag nach dem Orkan Kyrill (siehe Sendemitschnitt unter www.center.tv)
Hier scheinen es "noch" keine Amateure zu sein, auch wenn sie mit Amateur-Mitteln, nämlich dem UMTS-Handy mit Videofunktion arbeiten - und schnell noch ein Standbild an BILD. Wo geht die Reise hin? Natürlich auch hier zum Amateur, wie man im letzten Absatz lesen kann:
"Dieser Tage sehen wir die aufregendsten Entwicklungen in den Medien seit der Erfindung des Buchdrucks", sagt Zalbertus. "Jeder kann sich ab sofort mit einem Handy von fast jedem Ort aus live mit Bild und Ton melden. Dazu gehören selbstverständlich auch Zuschauerreporter. Das eröffnet der Berichterstattung völlig neue Möglichkeiten. Wir werden sie nutzen."
Klar! Klar?
Meine persönliche Empfehlung: Widerspruch! Bzw.: Sondervereinbarungen treffen - klingt besser.
Honorarregelungen_Zeitungen_Ullstein.pdf
DJV Bildjournalisten Blog
ots Beitrag
FreeLens e.V
DJV e.V
Danke, dass du dich dem Thema so ausführlich annimmst und auch die AGBs einstellst.
Manueller Trackback:
http://www.dokufoto.de/nachrichten/neue-agb-von-axel-springer-fur-fotohonorare-307/
Kommentiert von: Tim von Fotonews | 20. Januar 07 um 15:59 Uhr
seit monaten rede ich mir meinen mund bei verdi fusselig, habe bei der polizei vorgesprochen um das mit den leserreportern zu unterbinden, zumindest hier wo ich tätig bin...nix passiert , nur ein schulterzucken.
meine einnahmen sind um 50 zig prozent gesunken. bei jedem unfall den ich fotografiere muss ich damit rechnen das es heisst....danke haben wir schon.
gruß horst
Kommentiert von: Horst | 20. Januar 07 um 18:45 Uhr
Ziemlich viel wirbel was in letzter Zeit abgeht. Was mich in diesem Zusammenhang mal interessieren wuerde: Sind wir mit einem Vermerk "Foto ist Honorarpflichtig nach MFM" oder aehnlichem Eintrag in der Caption rechtlich gegen solchen By-out Beschiss abgesichert?
Ich als Photograph gehe doch eigentlich davon aus, da es ja auch in den Geschaeftsbedingungen der Photopool GmbH ausdruecklich erwaehnt wird, solange nichts anderes vereinbart ist gelten die MfM. Die Caption macht es noch einmal Klar: MFM! Wie sieht das rechtlich aus!
Kommentiert von: Michael Anhaeuser | 23. Januar 07 um 01:21 Uhr
Desweiteren fnde ich es durchaus hoechst interessant zu lesen welchen Aufwand die Rechtsabteilung des Axel Springer Verlages hier betreibt. Kamen doch in letzter Zeit staendig Diskussionen bezueglich der Microstock Agenturen bzw. der Open-Source Agenturen auf. Sollte man doch, nach allem Gespraech, davon ausgehen, das Axel-Springer und Co sich von solchen Agenturen bzw. Leser-Reportern "ernaehren" koennen. Dem scheint allerdings nicht so, vielmehr kommt es mir so vor, das unsere Arbeit nach wie vor gefragt und benoetigt wird. Warum sonst wuerde ein Verlag solch einen Aufwand betreiben und solch einen Wirbel ausloesen? Wuerden Sie doch nur noch sporadisch hie und da mal ein "Bildchen" von uns benoetigen, waere doch der ganze Aufwand reiner Firlefans, oder liege ich nun Falsch? (Man moege mich korrigieren wenn dem so ist)
Fuer mich legt es doch ganz deutlich dar, das unsere Arbeit immer noch tagtaeglich benoetigt wird.
Wir "freien" sind also noch lange nicht aufs Abstellgleis geschoben, denn wir erfuellen immer noch diverse Aufgaben, welche von oben genannten Agenturen noch! nicht erfuellt werden koennen. Die Verlage nutzen lediglich die "Gunst der Stunde" um uns Rechte sowie Bezuege zu kuerzen, die Aktionaere habens schon immer gedankt.
Kommentiert von: Michael Anhaeuser | 23. Januar 07 um 01:50 Uhr
Hallo Michael, zu deiner Frage:
..."Sind wir mit einem Vermerk "Foto ist Honorarpflichtig nach MFM" oder aehnlichem Eintrag in der Caption rechtlich gegen solchen By-out Beschiss abgesichert?"...
kann ich folgenden Hinweis von Susanne Baumgarten (vario-images) posten, den diese von Ihrem Anwalt bekommen hat:
"Verhält es sich so, dass man selber nicht nachweisen kann, dass Springer & Co. die eigenen AGB vorliegen haben bzw. sie einsehen und gelesen werden konnten (wichtig bei Onlinedatenbanken), gelten auch die eigenen AGB nicht. Dann greifen die gesetzlichen AGB.
Beim Download verhält es sich wie folgt: Eigene AGB gelten nur dann, wenn Sie vor dem Download einsehbar sind. Die Regelung wie z.B. beim Fotofinder, dass auf die AGB der Bildanbieter hingewiesen wird, diese aber nicht einsehbar sind, ist nicht ausreichend.
Es ist allerdings ausreichend, wenn in jedem Foto (in der Caption) auf einer Datenbank folgender Vermerk enthalten ist:
Es gelten ausschliesslich unsere AGB. Tel: (Eure Telefonnummer), www.(EureWebseite).com
Durch die Telefonnummer und die Webseite ermöglicht Ihr Eurem potentiellen Bildnutzer sich vor Nutzung des Bildes über Eure AGB zu informieren. Ganz wichtig ist auch das Wort „ausschließlich“. Dieser Satz schützt alle vor zukünftigen Aktionen wie diese jetzt von Springer." Soweit Susanne.
Ich kann also jedem nur empfehlen diesen Hinweis in seine Caption zukünftig zusätzlich mit einzufügen! Thomas
Kommentiert von: Thomas Geiger | 23. Januar 07 um 09:59 Uhr
Hallo liebe Kollegen, hallo Thomas,
Kurze Anmerkung zu meinen von Thomas eingefügten Sätzen... es heißt nicht "...greifen die gesetzlichen AGB" sondern es muss heißen "...greifen die gesetzlichen Bestimmungen". Kleiner Fehler von mir .
Gruß, Susanne
Kommentiert von: Susanne Baumgarten (vario images) | 24. Januar 07 um 20:38 Uhr
Unglaublich! Sowas hätte ich garnicht für denkbar gehalten ;-)
Kommentiert von: Geld mit Casino | 28. August 10 um 23:55 Uhr