Jetzt ist es raus - das Urteil des Landgerichtes Berlin in Sachen Verbandsklage gegen die neuen Axel Springer AG AGB für die Zusammenarbeit mit freien Journalisten:
Das Landgericht Berlin hat der Axel Springer AG am Dienstag untersagt, wichtige Passagen ihrer neuen AGB für die freien Journalisten des Verlags zu nutzen. Es gab damit in wichtigen Teilen einem Antrag des Deutschen Journalisten-Verbandes, von ver.di und von FreeLens auf Einstweilige Verfügung gegen die neuen Honorarregelungen statt.
Ich zitiere hier die Pressemitteilung des DJV vom Dienstag. Das Landgericht erklärte beispielsweise für unzulässig, dass die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung bei einer Mehrfachnutzung der Beiträge nicht klar geregelt wurde. Was bedeutet, dass ein Beitrag der mehrmals verwendet wird auch mehrmals bezahlt werden muss. Gleiches gilt für die "Kann-Regelung" bei einer werblichen Nutzung und die Aushebelung der Rechte auf Urhebernennung. Werbliche Nutzung muss also vergütet werden und bei Nichtnennung des Urhebers, also einer fehlenden Urhebernennung nach §13 UrhG, kann weiterhin 100% Aufschlag verlangt werden. Der DJV-Vorsitzende Konken:
„Die Richter haben weitestgehend eine Entscheidung im Sinne unserer freien Kolleginnen und Kollegen getroffen. Es war äußerst wichtig, dass die neuen AGB auf diesem Weg eingeschränkt wurden.“
Die gemeinsame Klage der Verbände DJV, ver.di und FreeLens hat sich also rentiert. Natürlich kann Springer jetzt in Berufung gehen, warten wir es ab. Schon das gemeinsame Auftreten der Verbände/Gewerkschaften ist meines Erachtens ein Erfolg. Auch dass sich über 500 Kollegen entschieden haben, über den Verband FreeLens e.V. Widerspruch einzulegen. Chapeau! Lutz Fischmann, der Geschäftsführer von FeeLens:
"Ja - es ist ein Erfolg. Und dieser ist ohne Beispiel bisher. Und - es ist toll, dass alle 555 Fotografen, die Widerspruch eingelegt hatten und haben, so dicht zusammen standen und stehen."
Sobald es was neues gibt, werde ich es hier schreiben.
Genaueres schreibt Kollege Hirschler vom DJV in seinem Blog!Ist ja auch näher am Geschehen. ;-)
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